LASIK (Augenlasern) Voraussetzungen

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2021 von Lasikon.de

Im Prinzip kann man jeder Fehlsichtigkeit, die durch eine nicht optimale Brechkraft des Auges entsteht, mit Hilfe des LASIK-Verfahrens beheben. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen. Sind die nicht erfüllt, ist eine LASIK-Operation zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die erste und entscheidende Voraussetzung für das Augen lasern ist, dass die Fehlsichtigkeit des Auges aufgrund eines Brechungsfehlers zustande kommt. Zu diesen Fehlsichtigkeiten zählen die weit verbreitete Kurzsichtigkeit und Weitsichtigkeit, aber auch Altersweitsichtigkeit oder Astigmatismus.

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Die vier wesentlichen Voraussetzungen sind.

  • Ausreichend dicke Hornhaut
  • Gesunde Augen (keine Hornhautentzündung)
  • Keine starke Verschelchterung der Sehkraft in den letzten 12 Monaten
  • Keine Unverträglichkeit gegen OP-Mittel

Jeder der Punkte wird im Folgenden genauer beschrieben.

Warum kann man scharf sehen?

Um diese Voraussetzungen zum Augenlasern zu verstehen, muss man sich vor Augen führen, was bei einer Lasik-Operation passiert. Warum kann man anschließend wieder ohne Brille scharf sehen?

Um scharf sehen zu können, muss die Brechkraft des optischen Apparates (im Wesentlichen: Hornhaut und Augenlinse) ein möglichst punktförmiges Bild auf der Netzhaut im Auge erzeugen. Alles, was im sog. gelben Fleck (Makula) im Auge abgebildet wird, ist scharf zu erkennen. Die wird im Aufbau des Auges ersichtlich.

Auge Aufbau
Aufbau des Auges, Bestandteile

Wenn die Brechkraft des Auges nicht optimal ist, liegt der Fokus des Bildes vor (bei Kurzsichtigkeit) oder hinter den Netzhaut (bei Weitsichtigkeit bzw. Altersweitsichtigkeit) oder wird verschoben abgebildet (Astigmatismus). Mit Hilfe einer vorgesetzten Linse (Brille oder Kontaktlinse) kann man die Brechkraft so verändern, dass der Fokus wieder exakt im Gelben Fleck sitzt.

Beim Augenlasern wird die Hornhaut so bearbeitet, dass im Zusammenspiel mit der Augenlinse wieder eine fokussiertes Bild auf der Netzhaut entsteht. Die folgende Abbildung veranschaulicht das Prinzip. Statt einer vorgesetzten, angepassten Linse wird also die Hornhaut selber angepasst.

Augenlasern bei Weitsichtigkeit
Augenlasern bei Weitsichtigkeit

Man erkennt in der unteren Abbildung, dass die Forn der Hornhaut nach dem Augenlasern für eine optimierte Brechkraft sorgt.

Voraussetzung: geeignete Hornhaut

Daraus folgt, dass die Stärke der Hornhaut eine Voraussetzung für das Augenlasern ist. Natürlich kann man nicht zu viel Hornhaut abtragen: sie muss in sich schon noch stabil bleiben. Der Grad der optischen Anpassung mittels Augenlasern ist begrenzt. Als Richtwerte gelten:

Diese Werte sind jedoch nur Richtwerte, da sie von einer durchschnittlichen Dicke der Hornhaut usgehen. Im individuellen Einzelfall kann es sein, dass die eigene Hornhaut etwas dünner oder dicker ausgebildet ist. Entsprechend würden sich auch die zuvor genannten Werte verschieben.

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Wie stark die eigene Hornhaut ist, kann man nur durch eine Augenuntersuchung bei einem Augenarzt erfahren. Wer vorhat, die eigenen Augen lasern zu lassen, kann sich in einem Augenlaserzentrum beraten und voruntersuchen lassen. Dabei erfährt man dann, ob man die Voraussetzungen für eine Lasik-Operation erfüllt.

Voraussetzung: gesunde Augen

Wenn man eine Hornhautentzündung hat oder vor kurzem hatte, macht eine Augenlaser-Behandlung keinen Sinn. Das Risiko, dass die Entzündung erneut ausbricht, ist zu groß. Die Augen müssen erst über einen Zeitraum von mehreren Wochen / Monaten komplett gesund sein, ehe man sich einer Lasik-Operation unterzieht.

Voraussetzung: keine starke Verschlechterung

Die Augen sind lebendige Organe, die sich im Laufe des Wachstums entwickeln und einem permanentem Alterungsprozess unterliegen. Wenn sich die Augen innerhalb der vergangenen 12 Monate deutlich verändert haben – also z.B. die Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit deutlich zugenommen hat, sollte man erst einmal abwarten,ehe man die Augen lasern lässt. Grund: wenn sich die Augen nach der OP noch weiter verschlechtern, braucht man anschließend trotz Lasik erneut eine Sehhilfe.

Voraussetzung: Verträglichkeit

Während der Lasik-Operation kommen verschiedene Mittel zur Anwendung (im Auge), die für die allermeisten Menschen kein Problem darstellen. In seltenen Fällen liegt jedoch eine physiologisch begingte Unverträglichkeit vor. Dann ist eine Lasik-Operation nicht möglich.

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FAQ – Häufige Fragen zu LASIK Voraussetzungen

Zum Anpassen der Fehl- oder Alterssichtigkeit durch Augenlasern gibt es Richtwerte. Diese hängen von der individuellen Hornhautstärke ab. Ob Sie die Lasik-Voraussetzungen erfüllen, klärt der Arzt im Zuge der Untersuchung. Lasik-Operationen sind möglich bei:
  • Kurzsichtigkeit bis -10 Dioptrien
  • Stabsichtigkeit bis -4 Dioptrien
  • Altersweitsichtigkeit bis +5 Dioptrien
  • Weitsichtigkeit bis +5 Dioptrien
Sind die Lasik-Voraussetzungen mit einer ausreichenden Hornhautdicke erfüllt, ist das Augenlasern mehrmals möglich. Nach einer eingehenden Voruntersuchung beurteilt der Arzt, ob sich eine weitere Behandlung mit dem Laser empfiehlt. Verschlechterte sich die Sehkraft in den letzten 12 Monaten deutlich, gilt es abzuwarten, bis sich die Werte stabilisieren.
Liegen die Lasik-Voraussetzungen vor, ist das Augenlasern bei Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendeten. Die Fehlsichtigkeit verändert sich bis zum 28. Lebensjahr. Eine Lasik-Operation ist aus diesem Grund erst im Alter zwischen 25 und 45 Jahren sinnvoll. Eine eingehende Untersuchung durch den Augenarzt gibt Aufschluss, ob sich der Zeitpunkt für einen Eingriff anbietet.
Es gibt verschiedene Lasik-Voraussetzungen für das Augenlasern. Dazu gehört die Volljährigkeit des Patienten. Empfehlenswert ist der Eingriff erst, wenn die Werte der Fehlsichtigkeit mindestens zwei Jahre stabil bleiben. Dies ist bei den meisten Patienten zwischen dem 25. und 45. Lebensjahr der Fall.
Zu den Lasik-Voraussetzungen beim Augenlasern gehören:
  • gesunde Augen ohne Hornhautverkrümmung
  • eine ausreichend dicke Hornhaut des Auges
  • keine verstärkte Beeinträchtigung der Sehkraft in den vergangen 12 Monaten
  • keine Unverträglichkeit gegen Mittel, die bei der Operation zum Einsatz kommen
Maßgeblich ist eine vorherige Untersuchung und Zustimmung durch den Augenarzt.

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