Augenlasern, Krankenkasse und Kostenübernahme

Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2021 von Lasikon.de

Wer sich für eine Augenlaser-Operation entscheidet, darf im Bestfall komplett auf eine Sehhilfe in Form von Brille oder Kontaktlinsen verzichten. Die Kosten für eine Behandlung der Fehlsichtigkeit per Laser-Methode sind jedoch nicht gerade gering. Zwar lassen sich unter Umständen Kosten durch Operationen im Ausland einsparen, doch den größten Faktor müssen Sie trotz allem selbst finanzieren. Wie schaut es in dieser Hinsicht mit der Übernahme der Kosten durch die gesetzliche und/oder private Krankenversicherung aus? Unser Ratgeber klärt auf.

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Die Kosten einer Augenlaser-Operation im Überblick

Wenn es um den Preis einer Augenoperation geht, so sind für die Kalkulation verschiedene Faktoren von Relevanz. Der Preis wird unter anderem davon beeinflusst, für welche der Lasik-Klinken Sie sich für den Eingriff entscheiden. Außerdem kommt es bei den Kosten darauf an, welche Fehlsichtigkeit Sie korrigieren lassen. Grundsätzlich haben folgende Behandlungsmethoden gute Erfolgsquoten:

Die Kosten und Übernahmevoraussetzungen der Laseroperation durch die Krankenkasse sind bei den oben genannten Fällen recht ähnlich. Besonders häufig findet eine Behandlung durch Augenärzte von Kurz- und Weitsichtigkeit statt, doch auch zu starke Verkrümmungen der Hornhaut (Astigmatismus oder Stabsichtigkeit) können per Laser korrigiert werden.

Um die Kostenkalkulation für eine Augenlaser-OP abzuschließen, müssen Sie außerdem wissen, welche Methode angewandt wird. Es gibt einige moderne Behandlungsmöglichkeiten per Laser, mit denen sich Kurzsichtigkeit und weitere Fehlsichtigkeiten korrigieren lassen. Besonders beliebt ist das LASIK-Verfahren, allerdings kommen je nach Situation auch die Methoden Femto-LASIK, LASEK, ReLEx Smile, PRK oder weitere Behandlungsmöglichkeiten zum Einsatz.

Zusammengefasst: Die Kosten fürs Augenlasern werden von der Klinik, den Ursachen der Fehlsichtigkeit, der Behandlungsmethode und der individuellen Situation bestimmt.

Im Schnitt lässt sich sagen, dass Sie pro Auge mit circa 800 bis 3.000 Euro rechnen können. Es gibt jedoch viele Situationen, in denen der Operationskosten drüber und drunter liegen kann. Gerade im Ausland lassen sich Operationen häufig für weniger als 1.000 Euro durchführen – ein vermeintliches Schnäppchen, bei dem Sie allerdings keine Kompromisse in Sachen Hygiene und technische Standards eingehen sollten. Bei besonders günstigen Angeboten ist immer höchste Vorsicht gefragt. Bei teuren Augenlaser-Angeboten sollten Sie Ihre Versicherung um Rat fragen. Ihre Krankenkasse kann zumindest einschätzen, ob die OP-Kosten gerechtfertigt sind.

Auge lasern Krankenkasse: Kostenübernahme durch Versicherung

Da die Kosten einer Augenlaser-Operation bei einer guten Klinik sehr leicht über 3.000 Euro liegen können, ist das Thema „Augenlasern & Krankenkasse“ für viele Patienten sehr präsent. Sie möchten wissen, ob eine Kostenübernahme seitens ihrer aktuellen Krankenkasse möglich wäre.

Leider ist es nicht immer einfach, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erwirken. Es gibt nur wenige Fälle, in denen Kosten fürs Augenlasern von der Krankenkasse übernommen werden. Für Patienten ist das nicht verständlich, denn das Lasern der Augen ist in den meisten Fällen eine dauerhafte Lösung und macht die Finanzierung weiterer Sehhilfen, wie die Brille, überflüssig. Laser-chirurgische Eingriffe wie das Augenlasern kosten Krankenkassen nur einmalig eine teure Operation, dafür ist der Patient geheilt. Beim Tragen von Kontaktlinsen und Brillen hingegen entstehen ständig Folgekosten, auch für die Versicherer.

Mehr über die Gründe der Kassen und Möglichkeiten, die Kosten von der Krankenkasse übernehmen zu lassen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten, die sich an Kassenpatienten und Privatpatienten richten.

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Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Im grundsätzlichen Vertrag einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Übernahme einer Augenlaser-OP nicht enthalten. Der Grund ist einfach: Eine gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Augenlaser-OP nicht als medizinisch notwendig an, sondern ordnet diese Operationen als Schönheits-OP oder Lifestyle-OP ein.

Diese Ansicht wird jedoch nicht von allen Kassenpatienten geteilt. Durch eine Augenoperation per Laser können Patienten in der Regel zukünftig dauerhaft auf Sehhilfen verzichten, indem der Sehfehler vollständig korrigiert wird.

Durch Brillen oder Kontaktlinsen ließe sich eine Fehlsichtigkeit dagegen nur temporär korrigieren. Eine GKV ist dennoch nur in Ausnahmefällen bereit, das Augenlasern als Krankenkasse zu übernehmen. Das ist der Fall, wenn

  • der Patient eine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen hat
  • der Patient eine Unverträglichkeit gegen Brillen hat

In diesen Fällen besteht eine medizinische Notwendigkeit, deren Kosten auch die gesetzlichen Kassen übernehmen. In solchen Fällen gab es bereits einige gerichtliche Urteile, in denen festgelegt wurde, dass die Kassen zum Teil oder vollständig für eine Kostenübernahme der Laser-Behandlung sorgen müssen. So entschied beispielsweise das Amtsgericht München (Az.: 112 C 25016/08), dass Augenlaser-OPs nicht medizinisch notwendig seien und die Kosten daher von den Patienten selbst getragen werden müssen.

Ob Ihre Krankenversicherung die Behandlung von Augenkrankheiten oder Fehlsichtigkeiten in Ihrem speziellen Fall übernimmt, kann nur individuell seitens der Kasse entschieden werden. Um die Kosten für die Krankenkasse geltend zu machen, sollten bzw. müssen Sie daher in jedem Fall vorab Kontakt zur Krankenversicherung aufnehmen und durch ärztliche Hilfe eine Entscheidung erhalten. Eine Rückerstattung nach der Operation findet so gut wie nie statt, wenn Sie nicht schon vorher eine Zusage Ihrer Kasse haben.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten?

Obwohl eine private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen und Kosten als Krankenkasse übernimmt, so ist es bei einer PKV in Sachen Augenerkrankungen und Sehfehler dennoch schwierig. Die Mitglieder müssen sich bereits im Vorfeld informieren, ob die entsprechende private Krankenversicherung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten zahlen wird und/oder welchen Anteil Sie selbst bezahlen müssen.

Zu den allgemeinen Basis-Leistungen gehören Augenlaser-OP-Kosten in der Regel nicht. Versicherte müssen daher auch bei einer PKV genau schauen, in welcher Gesundheitsklasse sie sind und ob im Vertrag Hinweise zu einer Augenlaser-OP notiert wurden.

  • Wenn ja, dann gilt die Regelung im Vertrag.
  • Wenn nein, dann gibt es laut aktueller Rechtsprechung immer mehr Fälle, in denen die Kostenübernahme der Versicherung gewährleistet sein muss.

Fakt ist, dass Sie auch bei einer privaten Krankenversicherung bessere Karten haben, wenn

  • eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (im Falle einer Unverträglichkeit gegenüber Brillen oder Kontaktlinsen)
  • oder aber die Verwendung von Brillen oder Kontaktlinsen durch die Behandlung überflüssig gemacht werden kann (dieser Fall ist jedoch strittig, da nicht alle Versicherungen der Ansicht sind, dass dies bereits ausreicht, um die Kosten zu übernehmen).

Seien Sie sich daher nicht nur über die Risiken einer Augenlaser-OP im Klaren, sondern bedenken Sie auch, dass Sie als Versicherte einer Gesundheitskasse (privat und gesetzlich) nicht zwangsweise mit einer Kostenübernahme rechnen können.

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Die 10 bekanntesten Krankenkassen im Check

Es gibt unzählige Krankenkassen auf dem Markt, bei denen die Erfahrungsberichte teilweise deutlich auseinandergehen. Der Grund ist einfach: Für einige Patienten mit Fehlsichtigkeit geht es vorrangig um die einfache Frage:

„Ich möchte meine Augen lasern, zahlt die Krankenkasse?“

Für andere Versicherte steht nicht die Kostenübernahme durch Versicherung im Vordergrund, sondern die finanzielle Belastung pro Monat oder gar der Service der Versicherung.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die zehn bekanntesten Krankenkassen vor und verraten Ihnen, wie diese laut offiziellen Angaben zum Thema Augen-OP stehen.
Krankenkasse Informationen zur Krankenkasse
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist über die AOK versichert. Bei der AOK handelt es sich um einen Bundesverband von mehreren rechtlich selbstständigen Kassen, die gemeinsam unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ tätig sind. Zu ihnen zählen u.a. AOK Plus, AOK Nordwest, AOK Nordost, AOK Bayern, AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg. Gegründet wurden die Ortskrankenkassen im Jahr 1884, nachdem 1883 die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde.
Barmer GEK Die Barmer ist als Träger der gesetzlichen Krankenkassen die zweitgrößte Kasse Deutschlands. Die Barmer Ersatzkasse (BEK) ist bereits 1884 gegründet worden, die aktuelle Struktur (GEK) besteht seit 2010.
Techniker Krankenkasse (TK) Auch die Techniker Krankenkasse (TK, umgangssprachlich oft auch als „TKK“ bezeichnet) ist ein Träger der gesetzlichen Krankenkasse und ist 1884 gegründet worden. Sie ist die größte deutsche Krankenversicherung mit Sitz in Hamburg. Die Techniker Krankenkasse ist eine Ersatzkasse, ein historischer Begriff der verwirrend sein kann. Dabei ist die TK eine vollwertige und sogar äußerst beliebte Krankenkasse.
Innungskrankenkasse (IKK) Die IKK gehört zu den Trägern der gesetzlichen Krankenkasse, für alle Versicherten geöffnet, allerdings vorrangig bei Handwerkern beliebt. Entstanden ist die IKK durch Gesellenbruderschaften nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung.
DAK-Gesundheit (DAK) Die DAK ist ein Krankenversicherungsträger, der 2012 aus einem Zusammenschluss der DAK, BKK Gesundheit und BKK Axel Springer hervorging. In Deutschland zählt die DAK zur drittgrößten Krankenversicherung.
Die Bergische Krankenkasse (BKK) Gegründet wurde die BKK, auch als Betriebskrankenkasse bekannt, im Jahr 1997. Da auch diese Kasse durch einen Zusammenschluss entstanden ist, lässt sich die Gründung bis auf 1870 zurückführen.
Novitas BKK Die Novitas BKK ist eine offene Betriebskrankenkasse, deren Gründung bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht.
Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) Bei dieser Krankenkasse handelt es sich um eine deutsche Innungskrankenkasse, die 1996 gegründet wurde. Sie ist zudem die erste Direktkrankenkasse in Deutschland.
Handelskrankenkasse (HKK) Diese Kasse ist bundesweit geöffnet und Träger der gesetzlichen Krankenkasse. Gegründet wurde sie im Jahr 1904.
Securvita BKK Auch diese Kasse ist bundesweit geöffnet und eine Betriebskrankenkasse, die 1996 gegründet wurde.

Nahezu alle Krankenkassen bezahlen nicht standardmäßig eine klassische Augenlaser-OP, um Sehschwächen zu behandeln. Teilweise wird zwar finanzielle Unterstützung für Brillen oder Kontaktlinsen geboten, doch für eine Augenlaser-OP ist ein individueller Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse nötig, die die entsprechende Entscheidung der Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung durch Versicherung treffen muss. Die meisten Kassen haben aber Angebote für Zusatzversicherungen, die über Regelleistungen hinausgehen. In einigen Fällen werden die Kosten für Laseroperationen mit einer Augenzusatzversicherung erstattet. Dieses Zusatzangebot kann häufig aber nur nach einem Gesundheitscheck beansprucht werden. Ob diese private Zusatzversicherung für Sie sinnvoll ist sowie weitere Details erfahren Sie hier: Augenversicherung Vergleich >>

Unser Fazit

Für eine Augenlaser-Behandlung per LASIK oder einer anderen Methode sprechen viele Punkte. Natürlich müssen auch die Risiken beachtet werden sowie die Tatsache, dass die meisten Krankenkassen in „normalen Situationen“ keine Kosten übernehmen oder zurück erstatten. Beim Augen lasern und den Kosten bezahlen Krankenkassen aber durchaus häufig, wenn es sich bei Ihnen um einen rein gesundheitlich eher speziellen Fall handelt. Ist das Augenlasern medizinisch notwendig, haben Sie gute Chancen – beispielsweise bei einer Unverträglichkeit gegenüber Brillen oder Kontaktlinsen, was von den meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen als medizinische Notwendigkeit für eine Augenlaser-OP eingestuft wird. Zu beachten ist aber, dass beispielsweise beim Nachstar lasern die Kosten von der Krankenkasse meist nicht übernommen werden, da es lediglich um eine Korrektur geht, bei denen Patienten die Situation als störend empfinden. Es ist daher keine klare medizinische Indikation gegeben.

Unser Tipp: In vielen Fällen werden Anträge zur Übernahme der Kosten einer Augenlaser-Behandlung oftmals im ersten Anlauf abgelehnt. Sie können den Antrag erneut einsenden, damit dieser individuell (und nicht nur anhand der Police) geprüft wird. So kann es sein, dass eine Entscheidung Ihrer Versicherung zwar länger dauert, aber möglicherweise positiv für Sie ausgeht und die OP-Kosten übernommen werden. Sollte Ihr Antrag jedoch endgültig abgelehnt werden und Sie die Operation selbst bezahlen müssen, gibt es einen kleinen Trost: Bei vielen Lasik-Klinken ist auch eine Augen OP mit Ratenzahlung möglich. Durch kleine Raten fällt die finanzielle Belastung für den Patienten deutlich geringer aus.

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FAQ – Häufige Fragen zu Krankenkasse und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen sehen die Behandlung als medizinisch nicht notwendig an. Besteht eine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen oder Brillen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Augenlaseroperation. Ob sie für die Operation aufkommt, erfahren Sie auf Antrag. Gleiches gilt für Mitglieder einer privaten Krankenkasse. Informieren Sie sich vorab, ob der Leistungsträger die Operationskosten übernimmt.



Augenlasern, Krankenkasse und Kostenübernahme




Kommentare und Erfahrungen

  1. CHRISTINE am 5. Februar 2020

    Hallo, hätte gerne gewusst, ob die Kosten der Nachstarlaserung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
    Danke

  2. Lasikon.de am 5. Februar 2020

    Hallo Christine,

    die Kosten bei einem Nachstar werden von der Krankenkasse meist nicht übernommen, da es lediglich um eine Korrektur geht, bei denen Patienten die Situation als störend empfinden. Im Zweifel können Sie aber noch einmal bei Ihrer Krankenkassen nachfragen.

    Viele Grüße
    Laskion Redaktion

  3. Hans Bucher am 4. Januar 2021

    Ich bin privat versichert. Zuerst wollten die meine Laser Op nicht übernehmen ich bin dann vor Gericht gegangen und es hat sich gelohnt. Lasst euch nicht abziehen Leute! Informieren lohnt sich!

  4. Lasikon.de am 5. Januar 2021

    Hallo Herr Bucher,

    das freut uns zu hören, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

    Viele Grüße
    Lasikon Redaktion

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